Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma HES-Metalltechnik, Inh. Metallbauermeister Harald Sendner
Hüttenbacher Straße 20, 91245 Simmelsdorf
1. Geltung
Für alle Leistungen, Angebote und Verträge der Fa. HES-Metalltechnik, Inh: Metallbauermeister Harald Sendner, In der Waldlust 5, 90571 Schwaig/Behringersdorf gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen gelten bei Vertragsannahme als angenommen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von HES-Metalltechnik sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen zwischen dem Käufer und HES-Metalltechnik zum Inhalt der vertraglichen Leistungen, insbesondere Maße, Zeichnungen und Produkteigenschaften, sind nur bei ausdrücklicher, schriftlich bestätigter Niederlegung beider Parteien verbindlich.
3.Preise
Die von HES-Metalltechnik abgegebenen Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Datum des Angebotsschreibens. Die Preise gelten zuzüglich der zurzeit gültigen Umsatzsteuer (MwSt). Die Preise beinhalten keine Lieferung und Montage, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Falls nicht anders angegeben, sind Kunststoff-Fenster und Kunststoff-Türen weiß. (Bei VEKA mit Dichtung schwarz); bei Rollladenführungsschienen sind diese unten Blendrahmenbündig 90° abgeschnitten und seitlich Blendrahmenbündig.
4. Aufmaß
Für das Aufmaß ist alleine der Auftraggeber (Käufer) verantwortlich.
5. Lieferung
Die Liefertermine, sofern verbindlich vereinbart, bedürfen der Schriftform und gelten ab Eingang der Anzahlung. Tritt eine von HES-Metalltechnik zu vertretene Überschreitung des Liefertermins ein, so hat der Käufer eine Nachfrist von mindestens 20 Werktagen zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist besteht dem Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Schadenersatz von maximal 5% der netto- Auftragssumme geltend zu machen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei nicht von HES-Metalltechnik zu vertretenden Lieferverzögerungen, wie Naturgewalten, Unfall, etc. besteht kein Schadenersatzanspruch gegen HES-Metalltechnik.
Am Tag der Lieferung ist mindestens ein Helfer für das Abladen der Ware zu stellen.
6.Abnahme
Zum vereinbarten Liefertermin muß von Seiten des Käufers gewährleistet sein, dass die Ware angenommen, auf evtl. Schäden geprüft und abgeladen wird. Wird die Ware aus nicht berechtigten Gründen nicht entgegengenommen, trägt der Käufer die Kosten einer erneuten Anlieferung. Die Ware ist sofort bei Lieferung auf Mängel zu prüfen, wobei evtl. Schäden der Lieferung sofort dem Speditionsfahrer und HES-Metalltechnik schriftlich anzuzeigen sind. Spätere Mängelrügen werden nicht anerkannt. Eine Weiterverarbeitung der Ware gilt als Abnahme. Bei anerkannten Schäden wird umgehend Ersatz geliefert.
7. Zahlung
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung der brutto- Auftragsumme von 50% fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Erst nach Eingang der Anzahlung wird mit der Produktion der bestellten Ware begonnen. Die Restzahlung der gesamten Auftragssumme ist bei Lieferung ohne jegliche Abzüge in bar oder bestätigten Scheck der Landeszentralbank fällig.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 11 % der Gesamtsumme pro Monat fällig.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HES-Metalltechnik und darf weder verbaut, weitergegeben oder weiterverkauft werden.
9. Stornierungen
Sollte nach Auftragserteilung eine Stornierung von Seiten des Käfers vorgenommen werden, so werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
10. Gewährleistung
Nach VOB beträgt die Gewährleistung auf Montagen ab Rechnungdatum 2 Jahr
11. Gerichtsstand
Für beide Parteien ist der Gerichtsstand Hersbruck.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hier die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Simmelsdorf, 07.08.2016